Welche Steuern fallen bei Dubai-Immobilien an?
Die VAE sind eine der wenigen globalen Jurisdiktionen, in denen Wohnimmobilien lokal nahezu steuerfrei sind. Keine jährliche Grundsteuer, keine Kapitalertragsteuer bei Veräußerung, keine Erbschaftsteuer, keine persönliche Einkommensteuer, Mieterträge fließen brutto zu. Die einzige direkte Immobiliensteuer: einmalige 4 % DLD-Übertragungsgebühr und 5 % USt auf Gewerbeimmobilien (Wohnen befreit).
Lokale Steuern: Vollbild
- DLD-Übertragungsgebühr: 4 % vom Kaufpreis, einmalig
- Trustee-Gebühr: 4.000 AED, einmalig
- Title-Deed-Ausstellung: 250–4.000 AED, einmalig
- USt Wohnen: 0 % (befreit)
- USt Gewerbe: 5 %
- Jährliche Grundsteuer: keine
- Kapitalertragsteuer: keine
- Einkommensteuer auf Mieten: keine
- Erbschaftsteuer: keine in den VAE (deutsches Recht kann gelten)
Jährliche Haltekosten (keine Steuern)
Obwohl keine Jahressteuern, fallen Service Charges an (typisch 12–25 AED pro sq ft p. a.), DEWA (Strom/Wasser) und Kühlanlagen in einigen Gebäuden. Für eine 1.200-sq-ft-Wohnung kalkulieren Sie 18.000–35.000 AED p. a. Gesamttragelast, nichts davon ist Steuer.
Fazit
Aus Dubai-Sicht ist Wohnimmobilie eines der steuereffizientesten Assets im internationalen Vergleich, 4 % einmalig, dann nichts. Die Entscheidung dreht sich selten um lokale Steuern (nahe Null); die Rechnung läuft über die deutsche Steuerexposition auf Dubai-Einkünfte. Für deutsche HNWI lohnt es sich, vor dem Kauf eine umfassende Wohnsitz- und Strukturierungsplanung zu machen.