Das Dubai Golden Visa — 10 Jahre Aufenthaltsrecht durch eine einzige Immobilien-Entscheidung.
Von der 2-Mio.-AED-Schwelle über Familienberechtigung und Zahlungspläne bis zur Frage, wie das Visum mit Ihrem deutschen Steuerstatus interagiert — die vollständige beraterische Einweisung in den UAE-Aufenthalt durch Immobilieninvestition.
▸ Fragen, die Käufer vor dem Antrag stellen
Wie hoch ist die Immobilien-Investitionsschwelle für das UAE Golden Visa?
TL;DR — Das UAE Golden Visa über Immobilieninvestition erfordert mindestens 2 Mio. AED (rund 545.000 USD), als Einzelobjekt oder Portfolio. Es gewährt 10 Jahre verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung, deckt Ehepartner, alle Kinder ohne Altersgrenze und beide Elternteile ab, ohne Mindestaufenthaltspflicht in den Emiraten.
Können Ausländer in Dubai Immobilien kaufen?
TL;DR — Ja. Seit 2002 dürfen Nicht-VAE-Staatsangehörige in den ausgewiesenen Freehold-Zonen Dubais zu 100 % vollwertiges Eigentum erwerben, uneingeschränkt, ohne Quote, ohne Aufenthaltspflicht. Ab 2 Mio. AED Immobilienwert besteht zudem ein direkter Pfad zum 10-jährigen Golden Visa.
Welche Steuern fallen bei Dubai-Immobilien an?
TL;DR — In Dubai gibt es keine jährliche Grundsteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaftsteuer und keine persönliche Einkommensteuer auf Mieterträge. Die einzige direkte Immobiliensteuer ist eine einmalige 4 % DLD-Übertragungsgebühr beim Kauf und 5 % USt auf Gewerbeimmobilien (Wohnen ist USt-befreit). Allerdings bleiben Sie für das deutsche Steuerregime auf Dubai-Einkünfte haftbar.
Wie funktioniert der Zahlungsplan für Off-Plan-Immobilien in Dubai?
TL;DR — Ein typischer Off-Plan-Zahlungsplan in Dubai verlangt 10–20 % bei Vertragsunterzeichnung, 40–60 % über 2–4 Jahre in Baufortschrittsraten und den Rest bei Übergabe. Top-Bauträger bieten Post-Handover-Pläne mit 2–5 Jahren Verlängerung an, zinsfrei. Alle Zahlungen gehen auf ein RERA-überwachtes Treuhandkonto.
Freehold vs Leasehold in Dubai, was ist der Unterschied?
TL;DR — Freehold bedeutet unbegrenztes, vererbliches, übertragbares Eigentum an Einheit und Grundstücksanteil, Standard für hochwertige Dubai-Immobilien und das einzige Modell für ausländische Käufer. Leasehold ist ein langfristiger Erbpachtvertrag (typisch 30–99 Jahre), wobei das zugrundeliegende Eigentum beim ursprünglichen Bauträger oder Staat verbleibt. Ausländer können nur Freehold in ausgewiesenen Zonen erwerben.
Jedes Q&A oben wird von einem RERA-lizenzierten Berater mit öffentlichem Profil geprüft. Konkrete Strukturierung (DIFC-Holding, Ehepartner-Berechtigung, Elterneinbeziehung) bespricht man am besten in einem privaten Gespräch.