DUBAI HOUSEM A R K E T

Partner Stufe 3

Select Group

Select Group ist ein Bauträger, am bekanntesten für Waterfront-Masterpläne, Marina Gate, Peninsula at Business Bay, und für das jüngste Joint Venture mit Six Senses am weltweit höchsten wellness-gebrandeten Wohnturm in Dubai Marina.

Gegründet
2002
Hauptsitz
Dubai, UAE
2 Projekte
2
Website
www.select-group.ae

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Häufig gestellte Fragen

Kauf bei Select Group, was Sie wissen sollten.

Können Ausländer in Dubai Immobilien kaufen?
Ja. Seit 2002 dürfen Nicht-VAE-Staatsangehörige in den ausgewiesenen Freehold-Zonen Dubais zu 100 % vollwertiges Eigentum erwerben, uneingeschränkt, ohne Quote, ohne Aufenthaltspflicht. Ab 2 Mio. AED Immobilienwert besteht zudem ein direkter Pfad zum 10-jährigen Golden Visa.
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Wie hoch ist die Immobilien-Investitionsschwelle für das UAE Golden Visa?
Das UAE Golden Visa über Immobilieninvestition erfordert mindestens 2 Mio. AED (rund 545.000 USD), als Einzelobjekt oder Portfolio. Es gewährt 10 Jahre verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung, deckt Ehepartner, alle Kinder ohne Altersgrenze und beide Elternteile ab, ohne Mindestaufenthaltspflicht in den Emiraten.
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Sind Off-Plan-Investitionen in Dubai sicher?
Ja, beim Erwerb von RERA-lizenzierten Bauträgern über reguläre Kanäle. Alle Off-Plan-Zahlungen müssen in von der Real Estate Regulatory Agency (RERA) überwachten Treuhandkonten gehalten werden; Bauträger dürfen nur gegen verifizierte Baufortschrittsmeilensteine abrufen. Kombiniert mit den Erfolgsbilanzen der Top-Bauträger seit 2002 ist Dubai einer der am stärksten regulierten Off-Plan-Märkte weltweit.
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Freehold vs Leasehold in Dubai, was ist der Unterschied?
Freehold bedeutet unbegrenztes, vererbliches, übertragbares Eigentum an Einheit und Grundstücksanteil, Standard für hochwertige Dubai-Immobilien und das einzige Modell für ausländische Käufer. Leasehold ist ein langfristiger Erbpachtvertrag (typisch 30–99 Jahre), wobei das zugrundeliegende Eigentum beim ursprünglichen Bauträger oder Staat verbleibt. Ausländer können nur Freehold in ausgewiesenen Zonen erwerben.
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Welche Steuern fallen bei Dubai-Immobilien an?
In Dubai gibt es keine jährliche Grundsteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaftsteuer und keine persönliche Einkommensteuer auf Mieterträge. Die einzige direkte Immobiliensteuer ist eine einmalige 4 % DLD-Übertragungsgebühr beim Kauf und 5 % USt auf Gewerbeimmobilien (Wohnen ist USt-befreit). Allerdings bleiben Sie für das deutsche Steuerregime auf Dubai-Einkünfte haftbar.
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