Freehold vs Leasehold in Dubai, was ist der Unterschied?
In Dubai sind Freehold und Leasehold zwei eindeutig getrennte Eigentumsregime. Freehold, vollwertiges, ewiges Eigentum an Wohnung oder Villa plus Grundstücksanteil, vererblich, jederzeit veräußerbar. Leasehold, langfristige Erbpacht (30, 50, 90 oder 99 Jahre), wobei das zugrundeliegende Eigentum beim ursprünglichen Grundstückshalter verbleibt. Für ausländische Käufer ist in Dubai ausschließlich Freehold relevant.
Freehold: was es konkret bedeutet
Freehold-Eigentum in Dubai ist strukturell identisch mit dem deutschen Volleigentum (§ 903 BGB), unbeschränktes, ewiges Eigentumsrecht. Die vom Dubai Land Department ausgestellte Title Deed nennt Sie als Eigentümer ohne Befristung. Die Immobilie kann verkauft, verschenkt, vererbt, beliehen werden.
Fazit
Für internationale Käufer, die Wohneigentum in Dubai erwerben, ist Freehold die einzige relevante Struktur, jedes Premiumprojekt jedes größeren Bauträgers wird Freehold verkauft. Kombinieren Sie das mit einem DIFC Will für die Erbregelung und Sie haben eine Eigentumsstruktur, die sowohl in Dubai als auch in Bezug auf deutsches Erbrecht klar geregelt ist.